Einkaufen

Berechtigt für einen Einkauf sind alle Personen mit geringem Einkommen, die über einen Leistungsbescheid verfügen, der vom Jobcenter oder vom Sozialamt ausgestellt wird und die Bedürftigkeit entsprechend bescheinigt.

Hierfür sind Nachweise vorzulegen. Die Kartenausgabe erfolgt während bestimmter Zeiten.

TAFEL Ratingen e.V. Einkaufen